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  • Not Element Of

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Re: Das Problem ist die Rechtslage

Pragmatiker schrieb am 07.07.2016 00:03:

Ganz so ist es ja nun auch wieder nicht. Auch wenn Vergewaltungen grundsätzlich Offizialdelikte sind, ...

Damit hat das nichts zu tun. Es ist in jedem Strafprozess so, dass die Aussagen eines Zeugen gewichtiger sind als die eines Angeklagten.

Der Aussage des Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten steht also in aller Regel nicht die Aussage eines unbeteiligten Zeugen gegenüber, sondern vielmehr die Aussage des Anzeigeerstatters oder gar Nebenklägers.

Es gibt im Strafprozess nur Zeugen und Angeklagte. Wie jemand Zeuge geworden ist grundsätzlich irrelevant. Den BLÖD-Zeitungsbegriff "Opferzeugin" gibt es in der StPO schlicht nicht. Ein Zeuge muss sich schon selten dämlich anstellen, damit der/die Richter im Zuge der freien Beweiswürdigung seine Aussagen als weniger glaubwürdig einstufen als die des Angeklagten.

Nicht wenn der Zeuge zugleich der Anzeigeerstatter oder Nebenkläger ist, denn in diesem Fall würde sich der Zeuge selbst belasten, falls die Anzeige wider besseren Wissens erstattet wurde. Das gibt ihm zwar novh immer nicht das Recht zu lügen, stellt aber immerhin ein Motiv dar, an einer bestehenden Lüge festzuhalten.

Den Richtern steht es grundsätzlich frei, Beweise zu würdigen wie sie wollen. Aussagen von Zeugen sind Beweise. Nichtsdestoweniger entspricht es der juristischen "Logik", dass Aussagen von Angeklagten grundsätzlich zu misstrauen ist, Aussagen von Zeugen grundsätzlich vertrauenswürdig sind.
Wenn du mir nicht glaubst, frage einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.
Ich wünsche dir von ganzem Herzen, dass du nie in die Situation kommst, Objekt dieser "Logik" zu werden.

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