Not Element Of schrieb am 07.07.2016 09:30:
Ein Zeuge muss sich schon selten dämlich anstellen, damit der/die Richter im Zuge der freien Beweiswürdigung seine Aussagen als weniger glaubwürdig einstufen als die des Angeklagten.
Das Problem hat man aber bei grundsätzlich jeder Straftat. "Herr Richter, wir haben zwar weder Leiche noch Mordwaffe noch sonstirgendwas, aber Zeuge X sagt aus, dass Angeklater Y jemanden umgebracht hat."
Wie glaubwürdig eine Aussage ist, hängt auch davon ab, wie sie mit den anderen Beweisen übereinstimmt.
(Lustigerweise steht schon im bösen Alten Testament drin, dass eine AT-strafrechtliche Verurteilung - damals immer ein Todesurteil - mindestens *zwei* Zeugenaussagen benötigt, und falsche Zeugen sollten ebenfalls AT-strafrechtlich behandelt werden. Zeugen gingen ein ziemliches Risiko ein.)