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Avatar von decordoba
  • decordoba

mehr als 1000 Beiträge seit 01.02.2015

Re: Das Problem ist die Rechtslage

Das glaube ich nicht.

Wenn die Rechtspraxis tatsächlich so wäre, könnte jede Frau einen x-beliebigen Mann der Vergewaltigung bezichtigen, weil sie ihm "am Zeug flicken will" - ein Racheakt.

Das kann so nicht sein. Da brauchen sie Beweise!

Spermaspuren? Fehlanzeige
Verletzungen? Die könnte ihr jemand anderer zugefügt haben.
Beweis für die Anwesenheit des Beschuldigten in einem Zimmer - mit ihr? Nicht vorhanden.

Was sollte ein Staatsanwalt mit einer derartigen Anzeige anfangen?

off topic:

Eine geschiedene Frau hat ihren Ex-Mann in seiner Wohnung aufgesucht, um ihn zu finanziellen Zugeständnissen zu nötigen. Sie weigerte sich, seine Wohnung ohne "Zusage" zu verlassen. Er hat sie mit "sanftem Nachdruck" aus seiner Wohnung geschoben. Sie fühlte sich dadurch verletzt, hat ihn bei der Polizei wegen Körperverletzung angezeigt. Anscheinend ist er ihr dabei auf die Zehen gestiegen. Für eine Vergewaltigungsanzeige hat es nicht gereicht. Es fehlten die Spermaspuren.

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