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  • Not Element Of

mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2015

Re: Das Problem ist die Rechtslage

decordoba schrieb am 07.07.2016 10:33:

Das glaube ich nicht.

Deine Glaubensbekenntnisse interessieren mich nicht.

Wenn die Rechtspraxis tatsächlich so wäre, könnte jede Frau einen x-beliebigen Mann der Vergewaltigung bezichtigen, weil sie ihm "am Zeug flicken will" - ein Racheakt.

Du kannst es doch einfach mal ausprobieren. Nur keine falschen Hemmungen. Heutzutage ist ein Mann ohne Falschbeschuldigung höchstwahrscheinlich seit Jahren tot.

Das kann so nicht sein. Da brauchen sie Beweise!

Die Aussage des "Opfers" ist ein Beweis.

Verletzungen? Die könnte ihr jemand anderer zugefügt haben.

Vgl: http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann/seite-3:
„In Püschels Opferambulanz haben sich im Jahr 2009 genau 132 Vergewaltigte vorgestellt: Bei 27 Prozent der Frauen hielten die Ärzte die Verletzungen für fingiert, bei 33 Prozent für echt. Bei den restlichen 40 Prozent haben die Hamburger Rechtsmediziner nicht ermitteln können, wer der Urheber der Blessuren war: der beschuldigte Mann oder das Opfer selbst.“
Im Klartext: Mindestens ein gutes Viertel, wahrscheinlich aber mehr als die Hälfte der "Opfer" geht mit selbst beigebrachten Plessuren zu einem von Deutschlands führenden Rechtsmedizinern. An krimineller Energie und Chupze mangelt es diesen Damen offensichtlich nicht.

Eine geschiedene Frau hat ihren Ex-Mann in seiner Wohnung aufgesucht, um ihn zu finanziellen Zugeständnissen zu nötigen. Sie weigerte sich, seine Wohnung ohne "Zusage" zu verlassen. Er hat sie mit "sanftem Nachdruck" aus seiner Wohnung geschoben. Sie fühlte sich dadurch verletzt, hat ihn bei der Polizei wegen Körperverletzung angezeigt. Anscheinend ist er ihr dabei auf die Zehen gestiegen. Für eine Vergewaltigungsanzeige hat es nicht gereicht. Es fehlten die Spermaspuren.

Wo ist das Problem? Sie muss nur eine Woche mit der Anzeige warten. Die Wartezeit kann sie problemlos damit begründen, sich "geschämt" zu haben und die Zeit gebraucht zu haben, um den Mut zur Anzeige zu finden. Das sind Standardformulierungen in zwei von drei entsprechenden Anzeigen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.07.2016 10:58).

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