Not Element Of schrieb am 07.07.2016 09:30:
Pragmatiker schrieb am 07.07.2016 00:03:
Ganz so ist es ja nun auch wieder nicht. Auch wenn Vergewaltungen grundsätzlich Offizialdelikte sind, ...
Damit hat das nichts zu tun.
Womit genau hat das nichts zu tun?
Es ist in jedem Strafprozess so, dass die Aussagen eines Zeugen gewichtiger sind als die eines Angeklagten.
Das steht aber nicht in der StPO sondern ist eine indirekte Folgerung aufgrund der unterschiedlichen Konsequenzen, die sich aus einer Falschaussage ergäben.
Es gibt im Strafprozess nur Zeugen und Angeklagte. Wie jemand Zeuge geworden ist grundsätzlich irrelevant. Den BLÖD-Zeitungsbegriff "Opferzeugin" gibt es in der StPO schlicht nicht.
Noch einmal: In der StPO steht nirgendwo, dass Ausagen von Zeugen generell höher zu gewichten sind als Aussagen von Angeklagten. Wenn ein Richter dies so handhabt, dann nur unter der Annahme, dass die Konsequenzen einer Falschaussage für den Zeugen schwerwiegender wären als für den Angeklagten.
Den Richtern steht es grundsätzlich frei, Beweise zu würdigen wie sie wollen. Aussagen von Zeugen sind Beweise
Auch Einlassungen von Angeklagten können als Beweise verwertet werden.
Nichtsdestoweniger entspricht es der juristischen "Logik", dass Aussagen von Angeklagten grundsätzlich zu misstrauen ist,
Misstrauen beschreibt nur eine Grundhaltung und schließt nicht aus, dass man eine Einlassung nach eingehender Würdigung trotzdem als glaubhaft einstuft.
Aussagen von Zeugen grundsätzlich vertrauenswürdig sind.
Das ist offenkundig unzutreffend, denn es kommt ja in der Praxis regelmäßig vor, dass Aussagen von Zeugen als unglaubwürdig bewertet werden.