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  • decordoba

mehr als 1000 Beiträge seit 01.02.2015

Re: Das Problem ist die nicht die Rechtslage - das Verhalten!

Es ist tatasächlich so, dass 90 % der Vergewaltigungen gar nicht bestraft werden, weil sie nicht vor den Richter kommen. Wenn sich Täter und Opfer schon länger kennen, reicht das meist nicht für eine Anklage.

Ich kenne so einen Fall aus meinem Umfeld. Jeder möge darüber nachdenken, ob er nicht auch so einen Fall kennt, damit er/sie die Sache besser einschätzen kann.

Daher - wie ich schon an anderer Stelle schrieb: Eine Frau sollte vermeiden, mit einem Mann alleine in einer Wohnung, einem Hotelzimmer zu sein. Tut sie es doch, kann das von ihm als Einladung aufgefasst werden. Ein "Nein" ist zwar ein "Nein", aber es gibt Männer, die das nicht akzeptieren. Es gibt auch Rollenspiele, bei denen BDSM-Szenen ausgeführt werden - das ist Gewaltanwendung. Wie soll der Richter feststellen, dass beide Beteiligten das so ausgeführt haben, weil das ein Kick für sie ist; oder ob es anders war?

Das Opfer einer Vergewaltigung sollte den Täter trotzdem bei der Polizei anzeigen, auch wenn das aussichtslos ist. Das Image des Täters ist dann angepatzt, und er kann derartiges Verhalten nicht mehr so leicht ausüben. Meist tun solche Männer das nicht nur einmal sondern immer wieder.

Es gibt auch Fälle, in denen eine Vergewaltigung von einer Frau inszeniert wird. Meist ist es Rache, oder sie ist psychisch gestört, andere Gründe?

Noch etwas: Heutiges Sex-Verhalten ist für Mann und Frau riskant. Häufiger Partnerwechsel = Promiskuität, One Night Stand. Da gehen Leute, die sich eben getroffen haben, miteinander in eine Wohnung und meist auch ins Bett. Eine Frau macht aus irgend einem Grund einen Rückzieher, weil ihr irgendwas nicht passt. Unpassendes Verhalten oder hygienische Bedenken. Da rasten manche Männer aus - und sie schlagen zu.

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