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Avatar von hubid
  • hubid

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Re: Das Problem ist doch nicht die Rechtslage sondern die Beweislage

Pragmatiker schrieb am 06.07.2016 18:07:

Wenn man weder Videoaufzeichnungen noch einschlägige Verletzungen noch Geständnisse hat, dann steht am Ende eben oftmals Aussage gegen Aussage.

Daher kommt übrigens u.a. die Mär vom erforderlichen körperlichen Widerstand: Tatsächlich wird es schwer, Vergewaltigung geltend zu machen, wenn zwei Menschen ohne Zeugen miteinander Sex hatten und keine ungewöhnlichen Spuren zurückbleiben. Wehrt sich das Opfer hingegen vehement, dann hinterlässt das bei Täter wie Opfer Spuren, die sich als Indiz (nein, nicht als Beweis, s. z.B. Kachelmann oder auch Paula O.) verwenden lassen.

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