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  • salontiger

147 Beiträge seit 21.06.2016

Re: Das Problem ist doch nicht die Rechtslage sondern die Beweislage

Pragmatiker schrieb am 06.07.2016 18:07:

Und eben gerade weil es sich hier *nicht* um ein Kavaliersdelikt handelt, muss das Gericht den folgenden beiden Risiken abwägen:
1. Das Risiko das Leben eines Unschuldigen zu ruinieren.
2. Das Risiko einem tatsächlichen Opfer die Anerkennung seines Martyriums zu verwehren.

Punkt 2 ist völlig unwichtig, die Hauptaufgabe von Strafjustiz ist die Generalprävention, durch Verfolgung und Verurteilung von Tätern andere von der Tat abzuhalten.
Das aber streng unter Beachtung vonPunkt 1.

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