Pragmatiker schrieb am 06.07.2016 18:07:
Und eben gerade weil es sich hier *nicht* um ein Kavaliersdelikt handelt, muss das Gericht den folgenden beiden Risiken abwägen:
1. Das Risiko das Leben eines Unschuldigen zu ruinieren.
2. Das Risiko einem tatsächlichen Opfer die Anerkennung seines Martyriums zu verwehren.
Punkt 2 ist völlig unwichtig, die Hauptaufgabe von Strafjustiz ist die Generalprävention, durch Verfolgung und Verurteilung von Tätern andere von der Tat abzuhalten.
Das aber streng unter Beachtung vonPunkt 1.