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Avatar von Isidorus
  • Isidorus

mehr als 1000 Beiträge seit 20.06.2016

Re: Das Problem ist die Rechtslage

Es steht am Ende eben nicht Aussage gegen Aussage.
Es steht die Aussage einer Zeugin gegen die Aussage eines Angeklagten.
Das Problem: Zeugen sind gesetzlich verpflichtet die Wahrheit zu sagen, Angeklagten hingegen dürfen lügen soviel sie wollen. Daher ist in einem Strafprozesses die Aussage eines Zeugen viel gewichtiger als die eines Angeklagten.

Vielen Dank für diesen ebenso banalen, wie wertvollen Hinweis, dass Aussagen von Zeugen und Angeklagten vor Gericht eben nicht gleichwertig sind und auch nicht gleich bewertet werden.

Was es umso wichtiger macht, dass nachweisbare Falschaussagen von Zeugen hart bestraft werden müssen.

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