Isidorus schrieb am 07.07.2016 13:36:
Im Fall Horst Arnold gab es auch keine genetischen Spuren. Es ist nett, wenn es welche gibt, aber keineswegs erforderlich.
Das liegt daran, dass die Glaubwürdigkeit der Frau umso mehr steigt, je mehr Tage sie zwischen Tat und Anzeige verstreichen lässt.
Das hat gleich noch den Vorteil, dass sich der Beschuldigte in der Regel an sein Alibi nicht mehr erinnern kann.
teilweise sind Urteilsbegründungen, in beiden Richtungen abenteuerlich.
http://www.heise.de/tp/news/Ich-weiss-nicht-mehr-genau-wann-ich-vergewaltigt-worden-bin-Na-dann-stimmt-das-schon-2190392.html