Verdugado schrieb am 07.07.2016 11:48:
Man muss sich nur den Umfang der Gesetzestexte selbst anschauen!
Die Änderungen sind offenbar noch nichtmal geschlechtsneutral formuliert, wie man es eigentlich im Jahr 2016 erwarten sollte. Nach dem Zitat aus dem Entwurf im Artikel von Herrn Fischer macht sich nur ein Mann strafbar, der in eine Frau eindringt, wofür 2 Jahre Mindesthaftstrafe und 15 Jahre Höchststrafe drohen. Eine Frau, die von einem Mann Geschlechtsverkehr erzwingt, fällt nicht unter diese schweren Fälle,
da nicht die Frau in den Mann eindringt, sondern die Frau einen Körperteil des Manns einführen würde.
Dieser Fall ist in dem neuen Paragraphen aber gerade nicht erfasst, so dass hier eine
Regelungslücke geschaffen wird, da der Wortlaut die Auslegungsgrenze im Strafrecht
darstellt. Der Paragraph verstösst somit gegen Art. 3 GG.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.07.2016 05:17).