Exoteriker schrieb am 08.07.2016 10:50:
Das ungefragte Angrabschen von Leuten ist ein Zeichen der Geringschätzung (zumindest in unserem Kulturkreis. Und das sollte Basiswissen sein.), weil es z.B. das Opfer zum Objekt degradiert. Das Ausnutzen des Überraschungsmoments ist nur Mittel zum Zweck des Ausdrucks der Geringschätzung.
Noch einmal: Entscheidend ist der Vorsatz des Täters und *nicht* was in unserem Kulturkreis üblich ist oder nicht. Es gibt keine fahrlässige Beleidigung. Wenn der Täter nicht den Vorsatz hatte, das Opfer zu beleidigen, dann liegt auch keine Beleidigung vor. Alle anders lautenden Urteile sind Fehlurteile bzw. Verlegenheitsurteile.
Leider gibt es in diesem Bereich viel zu oft Fehlurteile, die den notwendigen Vorsatz des Täters ignorieren. Der Freispruch im Beleidigungsverfahren gegen Dieter Bohlen ist hier eine rühmliche Ausnahme.