Isidorus schrieb am 07.07.2016 09:55:
Frau Lohfink legte nicht Einspruch (das geht gar nicht, Einspruch ist nur gegen einen Strafbefehl möglich) gegen das Urteil gegen ihren vormaligen Partner Yüksel D. ein, sondern gegen ihren Strafbefehl. Daher ist das Urteil gegen Yüksel D. offensichtlich rechtskräftig und damit ist es eine rechtssicher festgestellte Tatsache, dass der strittige Vorfall keine Vergewaltigung war.
Was noch nicht abschließend geklärt ist, ist die Frage, ob es eine vorsätzliche Falschbeschuldigung war.
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aeh, YD war aber bei dem aktuellen Fall gar nicht beteiligt.
http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink--portraet-einer-kaempferin-6904096.html