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  • Isidorus

mehr als 1000 Beiträge seit 20.06.2016

Re: Mutmaßungen und Rechtskraft

Das (wenige Tage alte) Urteil ist doch noch gar nicht rechtskräftig und meines Wissens haben die Anwälte Lohfinks bereits Berufung angekündigt.

Bisher gab es offenbar in dem Prozess gegen Lohfink noch gar kein Urteil. Selbiger ist vielmehr erneut vertagt worden.

Auf Wikipedia findet man folgende Zusammenfassung der Ereignisse:

Die Männer erhielten Strafen aufgrund der widerrechtlichen Verbreitung der Videoaufnahmen. Der Vorwurf der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung wurde im folgenden Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten jedoch fallen gelassen, nachdem toxikologische Untersuchungen keine Hinweise auf K.-o.-Tropfen ergeben hatten. Lohfink erhielt daraufhin aufgrund Falschverdächtigung der zwei Männer einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen je 400 Euro (24.000 Euro).[37] Gegen das Urteil legte Lohfinks Anwalt Einspruch ein.[38]

Frau Lohfink legte nicht Einspruch (das geht gar nicht, Einspruch ist nur gegen einen Strafbefehl möglich) gegen das Urteil gegen ihren vormaligen Partner Yüksel D. ein, sondern gegen ihren Strafbefehl. Daher ist das Urteil gegen Yüksel D. offensichtlich rechtskräftig und damit ist es eine rechtssicher festgestellte Tatsache, dass der strittige Vorfall keine Vergewaltigung war.

Was noch nicht abschließend geklärt ist, ist die Frage, ob es eine vorsätzliche Falschbeschuldigung war.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.07.2016 10:00).

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