Exoteriker schrieb am 07.07.2016 14:07:
WarboyNux schrieb am 07.07.2016 14:02:
Wieso also kann ein Grapscher für ein Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden, das zum Tatzeitpunkt (zwei Tage vor der Abstimmung!) angeblich nicht strafbar war?
Es werden halt allgemeinere Straftatbestände verwendet, z.B. Körperverletzung (ein sehr weites Feld), Beleidigung oder ähnliches.
wie ist es mit den Strafen? Sind die denn jetzt höher?