WarboyNux schrieb am 07.07.2016 14:02:
Wieso also kann ein Grapscher für ein Vergehen zur Rechenschaft gezogen werden, das zum Tatzeitpunkt (zwei Tage vor der Abstimmung!) angeblich nicht strafbar war?
in diesem Zusammenhang auch interessant: zwei der bisher ermittelten Täter der Kölner Nacht sind verurteilt worden,
"Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hussein A. in der Silvesternacht am Kölner Dom eine junge Frau gegen deren Willen geküsst und ihr Gesicht abgeleckt hatte. "Wir sehen das als sexuelle Nötigung an", sagte Richter Gerd Krämer. "Er hat das Opfer genötigt, diesen Kuss und das Lecken durch das Gesicht zu dulden.""
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"Der Algerier Hassan T. wurde wegen Beihilfe zur sexuellen Nötigung durch eine Gruppe von 15 bis 20 Tätern verurteilt. Der 26-Jährige soll zudem den Begleiter zweier weiblicher Opfer mit den Worten bedroht haben: "Give me the girls, give the girls - oder Tod." ("Gib mir die Mädchen, gib mir die Mädchen - oder Tod.") Das Gericht wertete dies als versuchte Nötigung. Hassan T. erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung nach Jugendstrafrecht."
also war die Beihilfe zur sexuellen Nötigung durch eine Gruppe bereits strafbar, genauso wie auch das Küssen ohne Einwilligung sowie das Gesichtablecken.
Und das obgleich die neue Gesetzgebung noch nicht in Kraft getreten ist.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koelner-silvesternacht-erste-schuldsprueche-wegen-sexualdelikten-a-1101870.html