Vergewaltigung ist auch bei "Nein heißt Nein" schwer nachzuweisen. Ganz anders ist beim §182 Situation eindeutig über das Alter bestimmt. Im besagtem Paragraph gibt es einen Unterpunkt bei dem es um das "Ausnutzen.. der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" geht.
Das ist allerdings bisher auf Jugendliche unter 16 Jahren beschränkt. In Anbetracht der prominenten Fälle der letzten Jahre, könnte man die Annahme, dass diese Fähigkeit mit dem 16. Lebensjahr erreicht wird streichen und bei Frauen oder gendergerechter gesprochen "Nichtmännern" dieses Alter hochsetzen. Die höchste Altersreifestufe (passives Wahlrecht zum Bundespräsidenten) liegt derzeit bei 40 Jahren, das würde sich hier anbieten und alle Fälle zur Zufriedenheit der Frauen lösen.
Damit wäre auch das Problem gelöst. ob in den ein oder anderen Fall Drogen oder körpereigene Hormone des Opfers eingesetzt (durch Stimulation) wurden, es würde keine Rolle spielen. Selbst wenn ein jungfräulicher Siebzehnjähriger mit einer 39jährigen Pornoqueen ins Bett stiege wäre er vor einer Anklage wegen sexuellem Missbrauch einer unreifen nichtmännlichen Person nicht gefeit.
Eine Möglichkeit dies auszuschließen wären dann notarielle Verträge im Vorfeld, z.B Ehe auf Zeit etc
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