that.SelectedDude schrieb am 06.07.2016 19:36:
Pragmatiker schrieb am 06.07.2016 18:07:
Das Problem ist doch in den allermeisten Fällen nicht die Rechtslage sondern vielmehr die Beweislage.
Kein Grund, die Gesetzeslage nicht den Erfordernissen anzupassen.
Inwiefern entspricht denn die bisherige Gesetzeslage nicht den Erfordernissen. Geh doch mal etwas mehr ins Detail.
muss das Gericht den folgenden beiden Risiken abwägen:
1. [...]
2. Das Risiko einem tatsächlichen Opfer die Anerkennung seines Martyriums zu verwehren.Auch dieser Punkt liegt etwas daneben, denn nach der im deutschen Recht allgemein anerkannten Strafzwecktheorie ist Sühne nur ein Nebenzweck der Sanktionen.
Was zum Teufel soll die Anerkennung des Opfers mit Sühne zu tun haben? Das sind doch zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Anerkennung des Opfers bedeutet einfach nur wortwörtlich, dass das Unrecht, das dem Opfer widerfahren ist, offiziell anerkannt wird. Die Bestrafung des Täters ist vollkommen unabhängig davon zu sehen.
Kann keinen Schachtelsatz bilden, pröllt aber mit subjektiven Feindbildern rum. Ideologie über Verstand, wa?
Du scheinst unter schwerwiegenden charkterlichen Defiziten zu leiden.
Es gab tatsächlich einen Kommentar in der Washington Post, in der die Autorin ernsthaft die Auffassung vertrat, man solle mutmaßlichen Vergewaltigungsopfern grundsätzlich Glauben schenken und ihre Aussagen nicht kritisch hinterfragen. Denn - so das Argument - der daraus resultierende Schaden sei größer als der durch öffentliche Vorverurteilungen und eventuelle Fehlurteile entstehende Schaden.