Noch einmal zur Erinnerung: Es geht hier um die Frage, ob die Bezeichnung des Geschehnisses als "mutmaßliche Vergewaltigung" gerechtfertigt ist.
Es gibt bekanntermaßen ein Video, beide Seiten haben sich in ihren Aussagen in Widersprüche verwickelt und laut dieses FAZ-Artikels [1] hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen der angezeigten Vergewaltigung eingestellt.
Meines Wissens kann man auch gegen eine Verfahrenseinstellung Rechtsmittel einlegen. Offizielle Dokumente des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft hierzu konnte ich nicht finden.
Alles in allem bleibe ich bei meiner Entscheidung für das Wort "mutmaßlich" in diesem Zusammenhang.
[1] http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/gina-lisa-lohfink-prozess-mann-bestreitet-vergewaltigung-14311392.html