aka Lex-Edathy in den §§ 184b und 184c und dem §201a Abs.3 haben dazu
geführt, dass es nun durchaus möglich ist im Ausland auf Seiten zu
treffen, deren Inhalte dort völlig legal, in Deutschland aber illegal
sind. Praktisch mehr oder weniger das Gleiche wie bei den rechten
Seiten die legal in den USA gehostet werden. Allerdings mit einem
kleinen Pferdefuß: Die beiden ersteren Paragraphen beinhalten ein
explizites Besitzverbot und daraus auch das Verbot sich dieses
Material zum Zwecke des Besitzes zu verschaffen im Gegensatz zu dem
rechten Material, wo nur die Verbreitung unter Strafe steht.
Auf der Seite Internet-Law findet nun sich folgender Artikel:
http://www.internet-law.de/2015/09/internetprovider-koennen-nicht-zur
-aktiven-ueberwachung-und-filterung-auf-basis-der-stpo-verpflichtet-w
erden.html
Wenn ich den richtig lese, dann bedeutet diese Entscheidung, dass es
eine ausländische Seite mit in Deutschland strafbaren Inhalt gegeben
hat und der nette Herr Generalbundesanwalt bei einem deutschen ISP
vorstellig geworden ist und dort gefordert hat doch bitte alle
Zugriffe von deutschen dynamischen IPs auf die Seite zu
protokollieren und aus den IPs dann bitte auch die
Bestandsdatenauskunft zu erteilen. D.h. für mich im Klartext, dass es
für die deutschen Behörden gar nicht nötig ist an die Serverlogs der
ausländischen Seite zu kommen, sondern sie als "Man in the Middle"
die Zugriffe protokollieren und dann die Ermittlungen einleiten.
Damit wird das Surfen auf ausländischen Seiten im Hinblick auf die
obigen StgB-Paragraphen so richtig zum Minenfeld.....
bombjack
geführt, dass es nun durchaus möglich ist im Ausland auf Seiten zu
treffen, deren Inhalte dort völlig legal, in Deutschland aber illegal
sind. Praktisch mehr oder weniger das Gleiche wie bei den rechten
Seiten die legal in den USA gehostet werden. Allerdings mit einem
kleinen Pferdefuß: Die beiden ersteren Paragraphen beinhalten ein
explizites Besitzverbot und daraus auch das Verbot sich dieses
Material zum Zwecke des Besitzes zu verschaffen im Gegensatz zu dem
rechten Material, wo nur die Verbreitung unter Strafe steht.
Auf der Seite Internet-Law findet nun sich folgender Artikel:
http://www.internet-law.de/2015/09/internetprovider-koennen-nicht-zur
-aktiven-ueberwachung-und-filterung-auf-basis-der-stpo-verpflichtet-w
erden.html
Wenn ich den richtig lese, dann bedeutet diese Entscheidung, dass es
eine ausländische Seite mit in Deutschland strafbaren Inhalt gegeben
hat und der nette Herr Generalbundesanwalt bei einem deutschen ISP
vorstellig geworden ist und dort gefordert hat doch bitte alle
Zugriffe von deutschen dynamischen IPs auf die Seite zu
protokollieren und aus den IPs dann bitte auch die
Bestandsdatenauskunft zu erteilen. D.h. für mich im Klartext, dass es
für die deutschen Behörden gar nicht nötig ist an die Serverlogs der
ausländischen Seite zu kommen, sondern sie als "Man in the Middle"
die Zugriffe protokollieren und dann die Ermittlungen einleiten.
Damit wird das Surfen auf ausländischen Seiten im Hinblick auf die
obigen StgB-Paragraphen so richtig zum Minenfeld.....
bombjack