PippiLangstrumpf schrieb am 20.02.2023 17:12:
Man muss keine Untersuchungen einleiten, ob es die USA waren. Man muss auch keine Ermittlungen einleiten., ob es Russland war, oder Katar oder die Marsmenschen. Ermittlungen haben doch keinen spezifischen Verdächtigen als Ziel. Das geht doch nicht nach dem Ausschlussverfahren.
Doch, genauso gehen Ermittlungen im Allgemeinen. Man sammelt Indizien, Motive, prüft Alibis und schließt dann Verdächtige aus, wenn die es nicht gewesen sein konnten.
Umgekehrt ermittelt man in die Richtung, in die der Verdacht geht.
Wäre man ernsthaft um Aufklärung bemüht, hätte man Druck auf Schweden ausgeübt, die Ergebnisse zu teilen. Es waren offenbar nicht einmal deutsche Taucher am Tatort.
Bie Skripal gab es genügend Indizien für einen dringenden Tatverdacht. Da man die Beiden nicht befragen kann, wird es dabei auch bleiben.
Wie Sie schreiben: ein Tatverdacht. Und offensichtlich ausreichend für den Rechtsstaat GB ein Urteil zu fällen und auch gleich zu vollstrecken.