sie haben dadurch den Vorteil, geeignete Gutachter einkaufen zu können, niemand kann so viele Gefälligkeitsgutacher einkaufen wie die Konzerne und die deutschen Rundfunkanstalten.
Auch hier hat es sich bei dem Gefälligkeitsgutachen zum Rundfunkzwangs-beitrag gelohnt. Externe Gutachten von unabhängigen, nicht bezahlten Gutachtern wurden vom Verfassungsgericht abgelehnt, da diese den RBStV für verfassungswidrig halten.
Richter denken wohl, was nichts kostet, kann auch nichts sein....