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Avatar von vantast64
  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Die Konzerne bestehen immer auf wissenschaftlichen Begründungen,

sie haben dadurch den Vorteil, geeignete Gutachter einkaufen zu können, niemand kann so viele Gefälligkeitsgutacher einkaufen wie die Konzerne und die deutschen Rundfunkanstalten.
Auch hier hat es sich bei dem Gefälligkeitsgutachen zum Rundfunkzwangs-beitrag gelohnt. Externe Gutachten von unabhängigen, nicht bezahlten Gutachtern wurden vom Verfassungsgericht abgelehnt, da diese den RBStV für verfassungswidrig halten.
Richter denken wohl, was nichts kostet, kann auch nichts sein....

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