In einem 2024 von der EU-Kommission vorgelegten Regelwerk für die Herstellung von Wasserstoff erwirkten die Betreiber der Kernenergie in Frankreich die Anerkennung ihrer Technologie. Demnach gelten Ausnahmen für Produktionsanlagen eines Landes, die weniger als 65 Gramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde ausstoßen, wobei in der EU nur Frankreich mit seinen Atomkraftwerken und Schweden dieses Kriterium aller 27 Mitgliedstaaten erfüllen. Zudem sollen alle grünen Kriterien, die europäischen Herstellern auferlegt werden, auch für aus dem Ausland importierten Wasserstoff gelten. Frankreichs Energieministerin Agnès Pannier-Runacher ( https://de.wikipedia.org/wiki/Agn%C3%A8s_Pannier-Runacher ) verdeutlichte vor der EU-Kommission die französische Sicht der „real bestehenden Gefahr, dass die Diskussionen in Brüssel dazu führen, dass sehr hohe Ziele für erneuerbaren Wasserstoff für die Industrie auferlegt werden […], ohne den Anteil des Wasserstoffs zu berücksichtigen, der aus Strom nuklearen Ursprungs erzeugt werden kann“, Was bedeute, ein Land wie Frankreich Gefahr läuft, daran gehindert zu werden, seinen kohlenstofffreien Strom zur Erzeugung von Wasserstoff zu nutzen“