das Problem Pensionen bzw. die Anwartschaften darauf, die immer höher werden.
Also jene der Beamten, Politiker, Parlamentarier, ÖRR-Mitarbeiter, usw. die nicht in die GRV einzahlen - aber ihre zukünftigen Pensionen aus den Steuerzahlungen (auch der Rentner!) finanzieren lassen.
Pensionsrücklagen (die es eigentlich geben müßte!) gibt es nämlich keine mehr!
Wenn all die obig Genannten auch in die GRV einzahlen müßten - also bis zur Bemessungsgrenze, dann damit nur einen Rentenanspruch aus der GRV erwerben würden (statt vergleichsweise hohe Pensionsansprüche), wie all die tatsächlichen Einzahler auch, dann wäre dem GRV-System schon mal mächtig geholfen.
Warum wohl ließ der Autor diesen Punkt gänzlich weg?
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