und den Gesamtbetrag von Arbeitgeber- und Nehmer dem Arbeitnehmer zur privaten Vorsorge zur Verfügung stellen.
Man müsste müsste nur noch eine Exitstrategie entwickeln, ab welchem Jahrgang die staatliche Rente wegfällt. Für den Übergangszeitraum müsste die Rente aus Steuern finanziert werden.