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  • Mr.Hardware

mehr als 1000 Beiträge seit 12.05.2000

Die Aufklärung durch Verfassungschutz ist *nicht* an die Strafbarkeit gebunden!

Fake News sind in Deutschland – zumindest bisher – allerdings nur in sehr engem Rahmen strafbar, nämlich nur dann, wenn sie das Persönlichkeitsrecht Einzelner verletzen. Das kann etwa durch üble Nachrede, Beleidigung oder Verleumdung geschehen. Auch wer zu Gewalt aufruft, sie verherrlicht oder die Nazizeit verharmlost, muss mit Strafverfolgung rechnen.

Alles andere – auch vorsätzliches Lügen – ist vollkommen legal; auch wenn es dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz nicht passen sollte.

Die Aufgabe des Verfassungsschutz ist das Sammeln zu Informationen. Im Gegensatz zur Polizei dürfen sie auch dann ermitteln, wenn kein Verdacht auf Straftaten vorliegt. Es müssen lediglich Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die beobachteten Vorgänge die demokratische Grundordnung gefährden könnten.

Weiß der Autor das nicht? Oder schreibt er es nur nicht?

MfG

Mr Hardware

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