Alles andere – auch vorsätzliches Lügen – ist vollkommen legal; auch wenn es dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz nicht passen sollte.
Das ist ein Strohmann.
Der Verfassungsschutz wird nicht erst dann aktiv, wenn es strafbar wird. Um Strafbarkeit kümmern sich Polizei und Justiz. Der Verfassungsschutz agiert davor. Er beobachtet das Geschehen und macht auf Tendenzen und Gefahren aufmerksam.
Ja, was sonst tun die Algorithmen der Sozialen Medien den lieben langen Tag?
Möglicherweise hat der Autor hier nicht ganz verstanden, dass es nicht um das Aggregieren von Nachrichten geht, sondern um das Imitieren (oder besser Fälschen) von etablierten Seiten, um über diese Fälschungen dann die eigene Desinformation glaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Diese Fälschungen sind wohl auch der Grund für den Namen "Doppelgänger". Nur mal so als Idee.
Eine nachgemachte "Spiegel"-Webseite anzubieten und die User per Link darauf zu leiten ist jedenfalls nicht das Alltagsgeschäft von sozialen Medien. Und legal ist dieses Nachmachen sehr wahrscheinlich auch nicht, aber das ist hier eher ein Nebenaspekt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.09.2024 11:22).