Ansicht umschalten
Avatar von Ammerländer
  • Ammerländer

mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2021

Alle kennen scheinbar die Aktenlage....

Aus welchem Grund schlägt das Gericht eine Einstellung des Verfahrens vor?
In Frage kommt eigentlich nur:
Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 StPO (Strafprozessordnung) wegen Geringfügigkeit.

Das Gericht und wohl auch die Staatsanwaltschaft hält die Taten der Angeklagten für so eine Lappalie, dass ein Prozess reine Geld- und Zeitverschwendung ist.
Der Artikel und die Kommentaren erwecken die Eindruck, als wollte die Staatsanwaltschaft die Angeklagten zur Abschreckung für lange Zeit ins Gefängnis stecken.

Der Staat gebärdet sich einfach nicht brutal, faschistisch, etc. genug. So ein Pech für die Angeklagten.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten