big X schrieb am 20.01.2024 22:02:
angst/abschreckung kann schon durch so ein verfahren erreicht werden. 6 jahre warten, dann zu x terminen 2x im monat von zzz aus nach HH fahren, um am ende frei gesprochen zu werden (im besten falle) oder für kurze zeit noch den knast zu sehen.
das initiiert von einer STAATSanwaltschaft, die wusste welche aussichten dieses verfahren hat, und von einer richterin nicht abgebrochen, die das ebenfalls wusste.so sieht rechtsstaat aus?
Zugegeben, der Artikel ist etwas wirr.
Die Angeklagten haben die Einstellung des Verfahrens gefordert und das Gericht hat die Einstellung des Verfahren (gegen eine eigentlich selbstverständliche Erklärung) angeboten.
Damit es überhaupt zu einem Verfahren kommt, müssen die Angeklagten die Einstellung des Verfahrens ablehnen. Warum überlegen sie, so etwas zu tun? Wollen sie unbedingt zweimal pro Monat nach Hamburg fahren? Sie wollten doch die Einstellung das Verfahrens, aber sie hatten wohl nicht damit gerechnet, dass das Gericht darauf eingeht.
Man möchte Märtyrer werden und die Inquisition schickt einen wegen Harmlosigkeit nach Hause. Eine Katastrophe!
Ich habe den Eindruck, dass das Problem für die Angeklagten darin liegt, dass das Gericht das Verhalten der Angeklagten für "geringfügig" hält.