Ammerländer schrieb am 20.01.2024 16:53:
Dann wird das Verfahren eingestellt und alles ist vorbei.
Abgesehen von den Kosten: Bei einer Verfahrenseinstellung bleibt die Rechtsfrage im Raum, ob man sich durch bloßes dummes Herumstehen an einem Schweren Landfriedensbruch und Angriff auf Vollstreckungsbeamte beteiligen kann.
Das konkrete Problem in diesem Fall ist, dass die Anklageschrift Neuland betritt, da eine Strafbarkeit den Theorien zu Täterschaft und Teilnahme widerspricht. Eine gerichtliche Klärung kann auf zwei Arten erfolgen: Die Gerichte weisen die Theorie zurück und sprechen frei. Oder sie nehmen die Theorie auf und verurteilen - mit schwer absehbaren Folgen für das gesamte Strafrecht.
An einer gerichtlichen Klärung scheint die Staatsanwaltschaft nun aber kein großes Interesse mehr zu haben. Warum auch? Die Drohung mit der Anklage reicht ja bereits.