Theoretisch ist die Ausfuhr (schwerer) Waffen genehmigungspflichtig und dafür müsste (theoretisch) die Gesetzeslage geändert werden, um Waffenlieferungen in Kriegs- und Krisengebiete zu erlauben.
Das zugehörige Gesetzt muss dafür durch beide Parlamentskammern (Bundestag und -Rat).
hat man in der Länderkammer (Bundesrat) nun mehrheitlich "pazifistische" bzw. nicht so transatlantische Vertreter könnte so ein Gesetzt scheitern bzw. durch den Gang in den Vermittlungsausschuss zumindest verzögert werden.
Theoretisch...
Denn ich befürchte, dass wird entweder von irgendeinem "Gremium" entschieden (so etwas wie der Stuhlkreis der Ministerpräsidentenkonferenz) oder es wird über solche Schiebereien wie den "Ringtausch" (Land A liefert Alt-Waffen ins Kriegsgebiet, DE liefert Neu-Waffen an Staat A...) ausgehebelt.
Aber theoretisch hätte die Länderkammer wohl eigentlich bei den notwendigen Gesetzesänderungen für die Lieferung von Angriffswaffen in ein Kriegsgebiet mitzureden.