Attoparsec schrieb am 25. Oktober 2013 10:19
> Wer eine Wohnung trotz Nachfrage leerstehen lässt, zahlt die
> ortübliche Kaltmiete an die Gemeinde.
Weshalb?
Wer eine Wohnung besitzt als Privatperson, der hat auch das
grundsätzliche Recht, über sein Eigentum nach belieben zu Verfügen.
Er hat also das Recht selber zu Entscheiden, ob er die Wohnung
vermietet oder nicht ohne dabei auf komischer Art und Weise vom Staat
gegängelt zu werden.
Anders sieht es meiner Meinung nach mit den Wohnung im Besitz der Bad
Bank aus. Da wurden Immobilien auf Staatskosten aufgekauft und diese
stehen nun leer. Ich halte es für sinnvoll diese leerstehenden und
unverkäuflichen Immobilien per Sozialmiete an Familien/Personen in
Not zu vermieten.
> Wer eine Wohnung trotz Nachfrage leerstehen lässt, zahlt die
> ortübliche Kaltmiete an die Gemeinde.
Weshalb?
Wer eine Wohnung besitzt als Privatperson, der hat auch das
grundsätzliche Recht, über sein Eigentum nach belieben zu Verfügen.
Er hat also das Recht selber zu Entscheiden, ob er die Wohnung
vermietet oder nicht ohne dabei auf komischer Art und Weise vom Staat
gegängelt zu werden.
Anders sieht es meiner Meinung nach mit den Wohnung im Besitz der Bad
Bank aus. Da wurden Immobilien auf Staatskosten aufgekauft und diese
stehen nun leer. Ich halte es für sinnvoll diese leerstehenden und
unverkäuflichen Immobilien per Sozialmiete an Familien/Personen in
Not zu vermieten.