Porcupine17 schrieb am 24.05.2023 08:22:
Und ist der unbequeme Bürger nicht rechtsextrem macht man ihn halt linksextrem - siehe als aktuelles Beispiel die Klimakleber die jetzt zur terroristischen Vereinigung hochgeredet werden sollen.
Nicht "terroristische Vereinigung" sondern "kriminelle Vereinigung". Dieser Begriff ist im StGB definiert:
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
Die Letzte Generation begeht unbestritten Straftaten, und diese wiederholt und sammelt Geld dafür ein, diese zu begehen. Bestenfalls könnte man argumentieren, die Straftat sein "untergeordnet", aber das ist ja eben noch höchstrichterlich zu beurteilen.