Besser:
Man bildet über den Marktwert (Aktienkurs) des Unternehmens ein
Mittel der
Letzten X Jahre und setzt eine Strafzahlung in Höhe von 50% des
Wertes fest.
Diese muss anteilig zu je 50% von der Firma und den Aktionären
bezahlt werden.
Steuerrechtlich sollte eine solche Strafe beachtet werden. D.h. nicht
absetzbar sein bzw. erst nach der Gewinn/Verlustrechung für die
Steuer einfließen.
1 Mrd Gewinn/Vor Steuern, 700 Mio Nach Steuern, - 800 Mio
Tilgung/Zinzen Kredit & sonst. Kosten für Strafzahlung => -100 Mio =>
Keine Dividende für Aktionäre.
Wobei alle Aktionäre der letzen X Jahre Zahlen müssten, und zwar nach
dem über die Jahre gemittelten Aktienbesitz.
Aktionäre würde Firmen dann auch nach dem Risiko einer solchen
möglichen Strafzahlung be-/abwerten.
Vorstand und oder Aufsichtsräte haben idR auch Aktien und würden
daher Stärker
kontrollieren.
Man bildet über den Marktwert (Aktienkurs) des Unternehmens ein
Mittel der
Letzten X Jahre und setzt eine Strafzahlung in Höhe von 50% des
Wertes fest.
Diese muss anteilig zu je 50% von der Firma und den Aktionären
bezahlt werden.
Steuerrechtlich sollte eine solche Strafe beachtet werden. D.h. nicht
absetzbar sein bzw. erst nach der Gewinn/Verlustrechung für die
Steuer einfließen.
1 Mrd Gewinn/Vor Steuern, 700 Mio Nach Steuern, - 800 Mio
Tilgung/Zinzen Kredit & sonst. Kosten für Strafzahlung => -100 Mio =>
Keine Dividende für Aktionäre.
Wobei alle Aktionäre der letzen X Jahre Zahlen müssten, und zwar nach
dem über die Jahre gemittelten Aktienbesitz.
Aktionäre würde Firmen dann auch nach dem Risiko einer solchen
möglichen Strafzahlung be-/abwerten.
Vorstand und oder Aufsichtsräte haben idR auch Aktien und würden
daher Stärker
kontrollieren.