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  • Azariael

338 Beiträge seit 05.02.2001

Re: Du willst also nahelegen, ...

Gotan schrieb am 11. Februar 2016 18:31

> Harald Schmidt schrieb am 11. Februar 2016 17:33

> > Es geht darum, ob jede, der beim beklaut
> > werden an den Hintern gefasst wurde, auch wirklich sexuell belästigt
> > wurde, oder ob sie vielleicht auch nur angerempelt bzw versehentlich
> > am Hintern berührt wurde. 

> Was aber auch nur dann irgendeine Relevanz hat, wenn solche Vorfälle
> tatsächlich als sexuelle Belästigung angezeigt wurden.

> Diese Annahme wird da schon impliziert, ansonsten kann man sich ja
> sparen, das zu diskutieren, denn ob irgendwer nur im stillen
> Kämmerlein darüber sinniert ob während eines Diebstahls auch eine
> sexuelle Belästigung stattfand werden wir nie erfahren.


Im aktuellen Klima bzgl. Genderismus, Feminismus, Social Justice
Warriors, Tod-den-weißen-Männern, Mikroaggressionen und was auch
sonst im Moment noch alles an kaum zu ertragenden Schwachsinn gerade
auf die Spitze getrieben wird, gilt in den Augen der betroffenen
allein schon das versehentliche Berühren eines weiblichen Hinterteils
als (vollzogene) Vergewaltigung. Klar wird das dann auch solche
angezeigt. 

Und es ist verdammt schwer jemandem ein Handy aus der Arschtasche zu
klauen, ohne das derjenige dabei auch nur eine Berührung am selbigen
verspürt. Und, wie gesagt, bei dem aktuellen Wahn der von den
"Möchtegern-Vergewaltigungsopfern" verbreitet wird, sehen DIE
natürlich im ersten Moment natürlich nur den körperlichen Aspekt...
(Hilfe, der hat mir an den Arsch gegrapscht... ich bin vergewaltigt
worden...)...

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