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  • Suicido

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Re: Sozialstaat und Asyl

Flintix schrieb am 23.08.2023 10:09:

Suicido schrieb am 23.08.2023 09:42:

Flintix schrieb am 23.08.2023 09:25:

Suicido schrieb am 23.08.2023 09:17:

Flintix schrieb am 22.08.2023 21:57:

chris@ schrieb am 22.08.2023 20:19:

Der Sozialstaat war mal gedacht um Leute die (unverschuldet) in eine Notlage geraten sind, ein sicheres Netz zu geben. Das temporär um diese dann wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Nach wessen Definition?

Dafür gibt es die SGBs. Lies da mal!

Nee, die Beweislastumkehr mache ich in dem Fall nicht mit. Der behauptet das etwas mal so und so definiert war, dann soll er das nachweisen.

Wie jetzt "Beweislastumkehr"?!

Lies doch erst einmal die SGB. Da findest du genau das, was du zitiert und moniert hattest, erläutert. Und ja, der Vorposter hat recht.

Dann verlink mir doch mal die entsprechenden Paragrafen, die das bestätigen.

Echt jetzt?!
Hast du tatsächlich so wenig eigene Medienkompetenz, um nicht selbst in der Lage zu sein, dir die Gesetzestexte aus dem Netz herauszusuchen?
Dein Ernst?!

Und erkläre mir daran, dass zum Beispiel bei einem selbstverschuldeten Freizeitunfall mit daraus folgender dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, der Sozialstaat nicht mehr zuständig ist. Da sind die vom TE genannte Kriterien "(unverschuldet)" und "temporär" gegeben. Was ist mit Behinderten, keine Notlage und auch nicht temporär, ist da der Sozialstaat auch nicht zuständig?

Natürlich gibt es bei Selbstverschulden Einschränkungen!
Zum Beispiel:
§52 SGB V - Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

Und im nächsten Schritt, der TE hat was von früher gegenüber heute geschrieben, wann und wo hat sich das in den letzten Jahrzehnten geändert?

Echt?! Die Frage ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
Lies dir gefälligst das SGB II (im Volksmund auch Hartz-IV-Gesetz) durch und überlege, wer davon massivst profitiert hat und beim "Bürgergeld" immer noch massivst profitiert, ohne tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen oder dazu gewillt ist. Vormals wurden derartige Leistungen entsprechend des AsylbLG entrichtet, also aus einem anderen, zweckbezogenen Topf.
Leistungen nach SGB II für Migranten gibt es erst seit ein paar Jahren, weil eben der - im Gegensatz zum von den ARGE aka über die AloVersicherung gefüllte H-IV-Topf - rein staatlich finanzierte Topf des AsylbLG nie und nimmer ausgereicht hätte.
Gleiches gilt im übrigen auch für die Krankenkassen, wo einzahlende Versicherte für Kosten aufkommen müssen, die der Staat zu verantworten hat.

Praktisch also eine Zweckentfremdung von Sozialleistungssystemen.

Außer natürlich, dass es massiven Sozialstaatsabbau im Rahmen der neoliberalen Wirtschaftspolitik gegeben hat, sodass Deutschland heute schon die schlechtesten Sozialleistungen in Europa hat und prekäre Arbeitsverhältnisse massive ausgeweitet wurden.

Wir haben nicht "die schlechtesten Sozialleistungen", sondern diese werden falsch verteilt, zum Beispiel an Personen, die nicht gewillt sind, jemals ihren Beitrag in das System einzubringen.

Und als Nächstes wäre dann interessant und da sind wir dann beim Thema des Artikels, wie die AFD, mit weiterem Abbau der Sozialleistungen und weiterführen der neoliberalen Wirtschaftspolitik, das Problem lösen will.

Die werden das Problem genauso wenig lösen wie alle anderen, weil es derzeit keine im Bundestag aktive Partei gibt, die das Problem überhaupt angehen will. Nicht einmal die Linke, deren eigentliches Thema das früher noch war.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.08.2023 15:31).

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