Suicido schrieb am 23.08.2023 14:55:
Natürlich gibt es bei Selbstverschulden Einschränkungen!
Zum Beispiel:
§52 SGB V - Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
Wo steht das was von Sportunfall?
Wie war das mit der Medienkompetenz?
Und im nächsten Schritt, der TE hat was von früher gegenüber heute geschrieben, wann und wo hat sich das in den letzten Jahrzehnten geändert?
Echt?! Die Frage ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
Lies dir gefälligst das SGB II (im Volksmund auch Hartz-IV-Gesetz) durch und überlege,
Komisch, nach meinem Kenntnisstand hat sich durch Hartz IV der Sozialstaat in eine Richtung entwickelt, die mehr auf Sanktionen etc. setzt, also ist dein Beispiel das genaue Gegenteil von dem, was der TE anspricht, oder?