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  • Zweckpessimist

mehr als 1000 Beiträge seit 17.08.2003

Präzisierung

Frau Heithmüller, mit solchen Formulierungen

> Wie kann es sein, dass die GdP eine Website mit lauter geklauten
> Texten betreibt, andererseits aber bei einem Rocker, der einen
> einzigen Text veröffentlicht haben soll, eine Haussuchung mit SEK
> durchführt?

machen Sie sich nur unnötig angreifbar. Selbstverständlich hat nicht
die GdP die Haussuchung durchgeführt. Die GdP ist eine
arbeitsrechtliche Organisation der Polizisten und hat weder
hoheitliche Funktion noch direkten Einfluss auf Anlass und Art von
Einsätzen.

Es ist schon richtig, auf solche Fehltritte gerade von Ordnungshütern
hinzuweisen, und die Formulierung auf der Seite ("Keine Abmahnung
ohne vorherigen Kontakt! [...] Die Beseitigung einer möglicherweise
von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch
Schutzrecht-Inhaber selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung
stattfinden.") ist auch erwähnenswert, da andere
Urheberrechtsverletzer solche Kulanz oft nicht erfahren dürfen
(Youtube!).

Ich sehe den zunehmenden Einsatz des Urheberrechts als Zensurmittel
mindestens ebenso kritisch wie Sie, gerade deshalb ist bei der
Verwertung einer solchen Steilvorlage darauf zu achten, dass man
optimale Wirkung erzielt und der Gegenseite nicht die Munition frei
Haus liefert.

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