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  • RSchuster

783 Beiträge seit 31.10.2022

Re: Findet euch damit ab

wissen ist ohnmacht schrieb am 26.07.2023 13:45:

mal eine frage an die hiesigen juristen: wenn man einen brandstifter in flagranti erwischt, gilt dann die gegenwehr als notwehr?

Kommt darauf an, wie du in dem Moment agierst und was du als Gegenwehr definierst.

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