RSchuster schrieb am 26.07.2023 14:33:
wissen ist ohnmacht schrieb am 26.07.2023 13:45:
mal eine frage an die hiesigen juristen: wenn man einen brandstifter in flagranti erwischt, gilt dann die gegenwehr als notwehr?
Kommt darauf an, wie du in dem Moment agierst und was du als Gegenwehr definierst.
ja, ich verstehe.