Beginnend mit dem Referendum über die Wiederherstellung der 1945 zum Oblast degradierten ASSR der Krim, welches am 20. Januar 1991 stattfand und mit 94% der abgegebenen Stimmen bei 81,4% Wahlbeteiligung angenommen wurde.
Der Status einer ASSR hätte die Krim zu einem eigenständigen Vertragspartner im Unionsvertrag der UdSSR gemacht, was Kiew das Recht genommen hätte, über die Befindlichkeiten der Unions- und Republikszugehörigkeit der Krim zu bestimmen.
Alles andere, also das was real folgte, widerspricht den damals noch geltenden Unionsverträgen und damit dem Völkerrecht.