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Avatar von Suicido
  • Suicido

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Nein, es ist eben nicht korrekt dargestellt, weil

ADie schrieb am 14.07.2023 13:05:

Am 5. Mai 1992 unternahmen die prorussischen Krim-Behörden ihren ersten Versuch, sich von der Ukraine zu lösen, indem sie das „Gesetz über die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit der Republik Krim“ auf der gesamten Halbinsel Krim verabschiedeten und ein Referendum anordneten. Am 13. Mai 1992 erkannte die Werchowna Rada der Ukraine diesen Akt als verfassungswidrig an; am 21. Mai wurde er von der Werchowna Rada der Krim aufgehoben.

https://www.lpb-bw.de/ukraine-krim#c102125

glatt unterschlagen wurde, dass die Autonomie der Krim bereits am 20. Januar 1991 mit 94% Zustimmung (bei 81,4% Beteiligung) zu einem Referendum über die Rückerlangung des Status ASSR und dem anschließenden Erlass des Gesetzes "Über die Wiederherstellung der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik Krim" festgesetzt war, was aufgrund des Unionsvertrags der UdSSR bedeutet hätte, dass allein die Krim selbst, aber nicht Kiew über Verbleib der Krim in der UdSSR und auch in der Ukrainischen SSR zu entscheiden hatte.

Die Zugehörigkeit der Krim zur Ukraine wäre demzufolge völkerrechtlich zumindest äußerst fragwürdig, wenn nicht gar völkerrechtswidrig.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.07.2023 14:42).

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