Das EU-Recht zählt zu den verbotenen Diskriminierungsarten explizit die Klassendiskriminierung auf. Weil es die gibt aber nicht geben soll. So wie andere Diskriminierungsarten. Gemäß der Begründung für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz muss dann auch die EU vom Verfassungsschutz beobachtet werden.