Boandlgramer schrieb am 20.05.2021 10:41:
In den Tarifverträgen sind ja nicht nur Gehaltshöhen festgelegt, sondern auch Ausbildungsbedingungen, Schichtregelungen, Fortbildungsansprüche und dergleichen mehr.
Durch den Ausstieg aus den Tarifverträgen ziehen sich die Unternehmen auch auf die gesetzlichen Mindestanforderungen zurück, die im Kern gar nicht dafür formuliert waren, spezifische Bedingungen festzulegen.
Doch, wurden sie.
Der Staat sorgt sich um den Fortbestand des Kapitalismus, daher auch um den Erhalt der Arbeiterklasse, ohne die das Kapital nicht auskommen kann.
Deshalb hat er Minimalstandarts festgelegt.