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Avatar von knarr
  • knarr

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2007

Re: Klassendiskriminierung

1Hz schrieb am 20.05.2021 10:16:

Das EU-Recht zählt zu den verbotenen Diskriminierungsarten explizit die Klassendiskriminierung auf. Weil es die gibt aber nicht geben soll. So wie andere Diskriminierungsarten. Gemäß der Begründung für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz muss dann auch die EU vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Würde mich nicht wundern, wenn der Inlandsgeheimdienst die EU als Binnenland führt und darin rumfuhrwerkt, statt sich dem Grundgesetz verpflichtet zu zeigen und EU Recht ernst zu nehmen, das dafür gemacht klingt, eine bestimmte staatlich etablierte und vorherrschende Diskriminierung zu ahnden, da würden die ehemaligen "Volksparteien" ( und sehr viele Unternehmen und mindestens noch manch private Fernsehsender und der ein oder andere Verlag und wer nicht noch alles mitverantwortlich ist) Probleme zu bekommen dem Michel Verfassungsfeinde zur Wahl zu stellen, was dank der mit dem Namen eines VW-Betriebsrat Funktionärs zu mehr Zuspruch für autoritäre Gestalten führt.

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