Wir haben die Diskussion gerade an anderer Stelle.
Wir diskutieren, ob wir massiv Kameras in der Öffentlichkeit aufstellen, um Verbrechen vor ihrer Verübung zu verhindern. Dabei werden pauschal zunächst alle gespeicherten Menschen als potentielle Verbrecher gehandelt, selbst dann, wenn sie überhaupt keine verbrecherischen Absichten gehabt haben. Ihre persönliche Freiheit wird also eingeschränkt.
In Diskussionsforen im Internet wird über die Einführung der Klarnamenspflicht nachgedacht, um zu verhindern, dass von anonym aus Menschen verunglimpft, beschimpft und beleidigt werden können. Damit werden alle anderen als potentiell verbrecherisch stigmatisiert, die trotz verlockender Anonymität keine solchen Absichten hegten.
Ist die Quintessenz also "wer nichts gemacht hat, hat nichts zu befürchten"? Darf damit jedes Recht auf persönliche Selbstbestimmung zurückgestellt werden?
Im Umkehrschluss könnte man jetzt sagen, sobald irgendeine Geheimhaltung wirksam ist, muss es irgendwelchen Dreck geben, den keiner sehen soll.
CON.