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mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2003

Sitzenbleiben oder Durchwinken

Erstmal das Bekenntnis: ja, ich bin auch mal hockengeblieben. Nicht aber, weil es nicht zur Versetzung gereicht hätte, sondern weil es eine strategische Entscheidung war. Denn: in der Neunten (Gymnasium) sank der Notenschnitt immer weiter ab. Die Fünf im Halbjahr (Französisch) schon seit der zweiten Fremdsprache ständiger Begleiter und auch in der Neunten stand sie wieder da. Nachhilfe & co haben da nicht geholfen, im Gegenteil: weil ich alle Energie auf Französisch aufwenden musste, um's "irgendwie" zu schaffen, litten alle anderen Noten drunter. In der zweiten Jahreshälfte dann die Entscheidung, wieder in die Realschule zu gehen und die Neunte zu wiederholen, denn mit dem Zeugnis brauchte ich mich auf keine Lehrstelle bewerben.

Das Sitzenbleiben bzw. die "Rückstellung" war also durchaus nützlich. Denn die Neunte auf der Realschule endete mit einem 1,9er Schnitt, die Zehnte sah noch besser aus. Auf dem Gymnasium war's zuletzt ein 3,8er Schnitt, mit dem ich nichts hätte anfangen können.

Das "Sitzenbleiben" wird mE nach völlig unverständlich als "Strafmaßnahme" betrachtet, dabei soll dem Schüler die Möglichkeit gegeben werden, die Lücken durch Wiederholung aufzufüllen. Es bleibt aber eine gefühlte Strafe, wenn man wegs einem nicht auszugleichenen Fünfer aus der Klasse mit allen Freunden herausgeworfen wird, um nochmal die Runde zu laufen. Es wird schlichtweg nicht mit dem betroffenen Schüler gesprochen. Und genau hier muss der Ansatz ausgeführt werden. "Sitzenbleiben" wird zum "Zurückstellen" - und bei der Entscheidung ist der Betroffene zu beteiligen. Denn am Ende des Tages kann es durchaus einen Unterschied machen, wenn der Betroffene mitentschieden hat, die Klasse zu wiederholen, als wenn dies über seinem Kopf hinweg entschieden wurde.

Denn: es gibt auch genügend Schüler, die schlichtweg "keine Lust" haben. Die werden dann nur als Störenfriede in der nächsten Klasse auflaufen. Da wird das Problem nur verlagert, nicht gelöst - und die "Ehrenrunde" verkommt zur sinnlosen Strafmaßnahme ohne positive Wirkung. Die durchzuwinken, damit sie dann in der Hauptschule erwartungsgemäß den Abschluss vergeigen ist zwar nicht der optimale Abschluss einer Schulkarriere, aber zumindest wurden andere Schüler nicht negativ beeinflusst.

Schüler und Schülerinnen sind gleichermaßen gemeint

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