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  • ex_

mehr als 1000 Beiträge seit 20.12.2003

Was ist eigentlich "Sitzenbleiben" ?!?

Die Sache läuft doch eher so - Mindestanforderungen für die Versetzung ins nächste Schuljahr und vorgegebene Anzahl möglicher Wiederholungen des Versuches, die Mindestanforderungen für die Versetzung zu erreichen.

Da ist die Bezeichnung "Sitzenbleiben" doch schon mal sinnlos, wenig zweckentsprechend und sogar diskriminierend. Ähnlich "schräg" auch die Darstellung im Artikel.

Die Wiederholungsmöglichkeit ist eine Chance, den angestrebten Abschluß zu erreichen, auch wenn in einem Jahr das Leistungsniveau einmal nicht den Erwartungen entspricht. So etwas kommt vor, die Gründe sind vielschichtig und individuell sehr unterschiedlich.

Und eine Chance ist eben eine Chance, keine Strafe.

Bedauerlich, dass der gemeine Lehrkörper das klassisch so darstellt und den Probanden immer noch so eintrichtert. So auch geschehen beim Autor, der sich noch für die Gnade des "Sitzenbleibendürfens" bedankt. So wie es der dargestellte Lebenslauf ausweist - die Chance wurde genutzt, ein Beleg für die Funktionalität des Wiederholungssystems.

Die "Überbuchungsmethode" beim Wiederholungssystem führt nicht zu gesonderten Kosten für den Ausbildungsbetrieb. Das System ist bewährt und langjährig erprobt, es wäre sehr unklug, das ändern zu wollen. Siehe Inklusion.

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