wenigerquatschenmehrschieben schrieb am 11.02.2023 08:41:
Wuede denn von den Eigentümern der Leitung in D Anzeige erstattet? Und warum Deutschland? Die Sprengung fand weder auf auf deutschem Boden statt, noch war deutsches Staatseigentum betroffen.
Lassen Sie sich mal den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht erklären.