TwoOfFive schrieb am 10.12.2023 20:05:
Also ich habe ja ein gesundes Vorurteil was das Benehmen deutscher Polizisten angeht aber so haben die mich noch nie behandelt.
Untersuchung des Beschuldigten gem. §§ 81a ff.
§ 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen ....
...Außerdem steht zu vermuten, dass der Beschuldigte evtl. Verletzungen am Körper aufweist. Zu diesem Zweck wird es erforderlich sein, den Körper in Augenschein zu nehmen.